Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschlag
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2(Ratschaft)
Ratschatz
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(Ratscheidung)
Ratsschenk
Räteschenke
Räteschenkemahl
Räteschenketrunk
Ratsschild
Ratschilling
Ratschlag
, m.
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I
(Rats-)Versammlung, Beratung, Verhandlung, zu der ein Gremium zusammentritt
vgl.
Rat (III)
- auf sein [secretary] anzeigen [des Sachverhalts] sol der rathschlag obgemelter ordnung angefangen ... werden1525 AmbergKzlO. 29Faksimile (ca. 157 KB)
- soll in raͧtslegen umb schwer sachen gehandelt werden1526 BernStR. VII 1 S. 626Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- [pergrichters ayd] was auch in ratschlegen und gericht-sachen gehandelt wirdet, dasselb [soll er] in gehaim halten1532 SalzbBergO.(Lori) 201Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nha besprake unnd geholdene rathslage1532 Waitz,Wullenw. II 424
- das ein jeder [in der Ratssitzung] seins gesprechs vnd gutdunckens gehört vnd darnach ein jeder bis zum end des gantzen rathschlags die andern auch zu hören still und verschwigen sey, bis das die vota ... ergangen seindt1540 JenaStO. Art. 9
- [jeder Bürger soll schwören] keynerley heymblich ratschleg oder versamlung fürzenemen on eins schultheissn vnd der raͤthn gunst1557 BremgartenStR. 105Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- ein secretarius des ehegerichts soll ... beschlusse der ratschlege in sein prothocoll aufzeichnen1563 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 291Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- das ist des ganzen radtschlag willen und mainung1570 Steiermark/ÖW. VI 157Faksimile (ca. 49 KB)
- so erheischt die noitturft ... die folgende artickel in ferrer ratsclag zu zehen1572 BuchWeinsberg II 247Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- [Eid des Kanzleisekretärs] die gehaltene radtschlege und was ein jeder votirt ... niemandt ... [zu] offenbarenMünsterKzlO.(1574) 256
- ordentlige vortzeichnünge etlicher gehaltener radtschlege1583/92 Arnecke,HildeshStadtschr. 99
II
Beschluss eines Ratsgremiums oder Gerichts, auch das darüber in einer Kanzlei gefertigte Schriftstück oder das Rubrum, der Auszug aus einem Register (Beleg 1781); satter Ratschlag reifliche Überlegung; offen zu Bed. III
- [bei den Ratssitzungen sind] zwen secretari, einer der solich hendel liset und der ander der die ratsläg darauf schreibt1498 Fellner-Kretschmayr II 8Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- es ist der von W. rateschlagk vnd wollen das auch hinfür haltenn15. Jh.? ZWirtFrk. 2, 2 (1851) 66
- [Richtereid: schwöre ich] die gehaim ratschleg vnnd vrtailen ... nyemants one recht zů offenLayensp. 1509 A 2vFaksimile - in DRQEdit
- durch gemeinen ratschlag der stende jn Slesien beraten, beschlossen vnd besigelt1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 234Faksimile - in Google Books
- so haben wir auch mit rath churfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde deßhalben ein rathschlag ... stellen lassen1521 RAbsch. II 207Faksimile (ca. 115 KB)
- sollen solche ire [der zehen vorsteher] ratschlege in ufrichtiger treuer geheime gehalten ... werden1523 Sachsen/Sehling,EvKO. I 1 S. 600Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll den andern räthen zugespochen werden, ob inen der eröffnet vnd einhellig rathschlag gefallen oder irer einer etwas besseres darzureden woll, vnd so sich dan der rathschlag spalten soll, darauf ein vmbfrag eruolgen, vnd alsdan ein jeder seinen rathschlag one vmbstendt forderlich beschließen1525 AmbergKzlO. 21Faksimile (ca. 146 KB)
- keiner der räth [soll] im rathschlag umgangen oder überhupft werden, es were dan in einem gemeinen vnd geringschezigen handel1525 AmbergKzlO. 21Faksimile (ca. 146 KB)
- der ratschlag und furstlicher abschied, von unserm gnedigen herrn marggraf Casimirn auf gedachten landtag eroffet1525 ArchUFrk. 36 (1893) 51
- das solchem irem ratschlag, vorhaben und beschluss volg geschech1525 ArchUFrk. 36 (1893) 72
- ratslage und gudemeinunge eines ersamen rades up de geforderde ordinancie van allerlei geistlicker lenware1525 Estland/Sehling,EvKO. V 41Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- soll hinfur keiner vnser räth dem andern in sein red vnd rathschlag greiffen ... sich auch mit im in kein disputation vnd krieg vor dem rathsbeschluß ... einlassen1525 AmbergKzlO. 43Faksimile (ca. 158 KB)
- ain jeder vnser secretari, rath oder anderer schreiber soll sich alle jar zu dem neuen jarstag ein ratbuch oder manual machen, darein er all sachen, handlung vnd rathschlag, die im beuollen, vleissig vnd ordenlich aufschreiben1525 AmbergKzlO. 47Faksimile (ca. 166 KB)
- soll kainer partei kain abschied oder antwort geben werden, der canzler hab die ratschleg dan vor besehen1526 Fellner-Kretschmayr II 94Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- ain ratschlag oder guet bedunckhen, so die gewerkhen ... beschlossen ... haben1526 MittSalzbLk. 27 (1887) 329
- die sachen nit mit yl, sonders satten ratschlegen wol ze erwegen1531 SchweizId. IX 1425Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- soll vnnser canntzler ... sambt vnnserm hofmaister oder stathallter vnnd reten darüber sitzen, die ersehen, beratschlagen vnnd ermessen, was wir in yeder sachn fueg oder recht haben oder nit, ... vnnd die ratschleg bej den sachen helffen verzaichnen1559 ZweibrückenKanzlO. 183
- unsere secretarien ... sollen ... die [im Reichshofrat] ergangne ratschleg und beschluss in ire sondere ratspuecher oder protocolla ... verzaichnen1559 Fellner-Kretschmayr II 294Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- dass wir ein satten radtschlag mit einandern tüegind1572 SchweizId. IX 241Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- eß soll auch ein secretarius oder concipist ... die hendell leßen, die rathschläge einnehmen und darnach in formb und schrifft bringen1573 Weimar/ArchivarHistoriker 441
- [kraft eines] vor unserm großen rhat ergangnen rhatschlags1583 BernStR. VII 1 S. 670Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dass ein jeder der räten solle an ratstagen umb 7 uren uff dem rathus erschynen, und wellicher sümig were, also dass er by dem ersten ratschlag nit were ... der sol ... gestraft werden1594 SchweizId. IX 242Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wo auch von ainem im rath zu zeiten ain pesres angezaigt, dann hievor durch unser ainen gerathschlagt und betracht were, so mag durch denselben vor beschließung des ratschlags die erste mainung woll geändert werden1596 Innviertel/ÖW. XV 5
- daß fuͤrterhin alle ... einkommende rathschlaͤge bey den actis, und verwahrung der land-gerichts-schreiber jedes orts ... behalten werden1607 Bürckhle,Proz. I 388
- daß die reuision in allen faͤllen ... statt habe, ausser ... von gemeinen rathschlaͤgen, verfahrungs-bescheiden, wie auch verlaͤssen und gemeinen interlocutori-abschieden1655 CAustr. III 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- meiner gn. hh. der xiii [Ratsmänner] rhatschlag wegen des schultheissen-ambts zu L. ist eröffnet1658 BaselRQ. II 181 Anm. 2Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was ... die rechnherren guetfinden und in ein ratschlag fassindt, dessen söllen sy mein gn. herrn berichten1691 SchweizId. IX 242Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- [schreibtax] von ainen rathschlag 1 ß17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 199Faksimile (ca. 38 KB)
- es solle auch ... das stadtprotokoll dem herrn hauptmann vorgelegt werden, um zu durchsehen und zu observieren ob alle befehle, rathschläg und schluß ... eingetragen1715 Steiermark/ÖW. VI 254Faksimile (ca. 52 KB)
- wenn von seite des beklagten mehrere streitgenossen sind, soll die erste verordnung samt der schrift und deren beylagen jenem, welcher der erste in selber benannt ist, den übrigen ein rathschlag davon (das ist die rubrik mit der ergangenen verordnung) zugestellet werden1781 ÖstAGO. § 386
- [bauervoigts-eydt] da ich auch wuͤste und erfahren solte, das verbothene rathschlaͤge und consilia geschmiedetoJ. Seestern-Pauly 142Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
fachliche Auskunft, (Rechts-)Gutachten, Vorschlag, Empfehlung, Einschätzung, Meinung; offen zu Bed. II
bdv.:
Gutbedünken (I)
- hat unser her von Speyr seinen ratslag doruff gesaczt, das kayserlich furnemen sej loblich und der cristenheit ein grosse notturfft1407 FRAustr. 46 S. 129Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- moͤgen vnser weltliche rete ... jren ratslagk, was mit der gestelten kuntschafft rechtlich bewyesen vnd darauff zu erkennen sey, verslossen mitschicken1507 BambHGO. Art. 85Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- wir ordnen ..., daß ein jeder gelobter rath auf vnsers hofmeisters, statthalters vnd canzlers anfrag sein rathschlag vnd gutbedunken nach seinem besten verstandt mit vleiß, lautern vnd verstendigen worten, on ainicherlei vmbschweif oder erzelung herkommens des handels, oder was geschriftlich oder mundlich in rath [Bed. V 1] gebracht, darzu sitlich, on allen neid oder zorn, vnd allein was zu dem handel vnd grundt der sachen dienstlich, mit anzeigung verstendiger gegrundter vnd erbarer vrsachen, warumb er zu solchem rathschlag bewegt, souil möglich vnd zum kurzesten lengerung zu vermeiden, entdecken vnd anzeigen soll1525 AmbergKzlO. 42f.Faksimile (ca. 158 KB)
- so ain ieder landschreiber die gerichtshändl und der partheien schriften und einlegen aus not mer und öfter dann ain beisitzer uberlesen ... mueß, ... ist nit unnot ie zu zeiten von underrichtung wegen der schriften sein gutbedunkhen und ratschlag zu hören1528 ZeigerLRb. 50f.Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- wann aber der handel wichtig oder irrig, also daß sie [Richter] zu urtailen nit bericht weren, so mügen sie ... darüber rath suchen, aber bei iren aiden ainich urtail on eehaft ursachen nit schieben noch um ratschlag ausschicken1539 Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 341
- nun sein aber ... zum sechsten die ratschleg der gelerten zů Rhom auch für das gemain recht angenommen ... aber diser zeit gelten die ratschleg der gelerten mer nit, dann so vil mit rechtlichen satzungen vnd vernünfftigen gůten vrsachen darthůn moͤgen1546 Perneder,Inst.(1546) 5rVolltext (und Faksimile), Ausgabe von 1544 - in DRQEdit
- die antwurter wolten den klaͤgern eigens willens goͤnnen, das sie rhatschleg einlegen moͤchten1574 Frey,Pract. 518Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [ihr sollt] euern ratschlag und bedencken jederzeit ... nach euerm besten verstandt ... meinen1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 502Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wierdet albeg durch ain stattrichter, wann er in furfallenden gerichtlichen hanndln aines guettbedungkhenns oder rattslags notturftig, erstlichen der herr burgermaister vnnd dann ain yeder rattsverwandter befragt16. Jh. BeitrSteirG. 17 (1880) 101
- daß dieser rathschlag den geschriebenen keyßerlichen rechten gemäß, bekhenen wür dechan und doctores der juristen facultät1618 Schindler,VerbrFreib. 13
- die vormundschaftsbeystaͤnder ... werden vom hauptvormunde selbst als seine raͤthe und untergebene bedienten angenommen, und unterstuͤzen ihn mit ihren rathschlaͤgen1785 Fischer,KamPolR. I 236Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kaufmaͤnnische empfehlungen und rathschlaͤge (mandatum consilii, commendatio) haben an sich uͤberall keine verbindliche kraft. ein jeder soll nach den gesetzen selbst pruͤfen, ob ein rath ihm nuͤtze, ehe er ihn befolgt1828 Pöhls,HR. I 205Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte