Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschluß

Ratschluß

, m.

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I Beschluss eines beratenden Gremiums, insb. eines städtischen Rats (V 2), auch das einzelne Votum bei einem Beschluss
  • wird anfenglich der eltest burgermeister ... den ersten rhatschluss zu geben gefragt
    1548 AnnNassau 57 (1937) 189
  • sonsten die rähtschluß, vota und motiven ..., so secrete fürkommen, in abschied [der Reichstage] nicht gehörig [sind]
    1577 RTTraktat(Rauch) 92
  • [die innern und eüssern rathspersonen dürfen nicht] die rath- oder gerichtschlüs, ehe dann die sonsten eröffnet, offenbaren
    1610 Innviertel/ÖW. XV 93
  • [ist] mit iren [reten und gmainden des ganzen loblichen pundts] deliberationen und ratschlüssen confirmirt, ratificirt, bestätet und guotgehaissen worden ... ain allgmaine gleichförmige ordnung
    1633 GraubdnRQ. II 101
  • jedoch soll mit execution dis rahtschlusses bis dahin ... ingehalten werden
    1638 Niedersimmental 117
  • der rath- und buͤrgerschluß ... wegen der von unmuͤndigen und nicht handelnden personen ausgestellten wechsel und obligationen
    1768 HambGSamml. VI 251
  • die feuer-assekuranz-societaͤt ist ... durch einen raths- und buͤrgerschluß festgesetzet
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 97
  • welches in dem fuͤrstlichen rathschluß auf dem reichstag ... geaͤussert wurde
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 18
  • revidirte armenordnung der kaiserl. freien reichsstadt Hamburg. beliebt durch rath- und buͤrger-schluß 
    1791 v.Berg,PolR. VI 2 S. 850
  • reichshofraͤthliche verordnungen und rathsschluͤsse 
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 126
  • der rathschluß ... ein nach gepflogenem rathe oder überlegung gefaßter entschluß
    1798 Adelung2 III 956
  • der rathsschluß ... der schluß, beschluß, oder feierliche, förmlich entworfene entschluß eines raths-collegii oder eines stadtrathes, senatus consultum, an einigen orthen der rathsverlaß
    1798 Adelung2 III 959
  • daß wenigstens zwey drittheil [der Mitglieder eines Senats] zugegen seyn muͤssen, wenn ein guͤltiger rathschluß gemacht werden solle
    1798 RepRecht II 201
  • an das general-kreis-kommißariat kann keine beschwerde ohne einen obrigkeitlichen bestaͤttigten raths- oder gemeinde-schluß gebracht werden, ausgenommen, wenn die beschwerde gegen die obrigkeit selbst gerichtet ist
    1816 RepStaatsVerwBaiern V 174
II
Lehnübs. zu römischrechtlich senatus consultum in den nachfolgenden Formeln: macedonianischer Ratschluß im röm. Recht nach dem Straftäter Macedo benannter Senatsbeschluß, daß aus dem einem Haussohn (I) gegebenen Gelddarlehen dem Gläubiger keine Klage zugestanden werden solle (Cod. IV 28; Dig. 14, 6), hier: Rechtsgrundsatz, der die Klage eines Gläubigers gegen einen minderjährigen, erbberechtigten Haussohn (I) untersagt; vellejanischer Ratschluß im röm. Recht ein Senatsbeschluß über die Unwirksamkeit der Bürgschaft von Frauen (Cod. IV 29; Dig. 16, 1), turpillianischer Ratschluß im röm. Recht ein Senatsbeschluß, der das Fallenlassen einer Anklage mit Strafe bedroht (Cod. IX 45; Dig. 48, 16)
  • rathschluß (turpillianischer) senatus consultum turpillianum, de accusationibus desertis ... verordnung, daß, wenn jemand einen andern wegen seines oͤffentlichen verbrechens angeklaget, nach formirung des processes aber ... von der fortsetzung des processes abstehet, ... um fuͤnf pfund goldes gestraffet werden solle
    1741 Zedler 30 Sp. 978
  • rathschluß (vellejanischer) ... eine verordnung, daß keine weibs-personen, welche sich vor andere, sonderlich in geld- und schuld-sachen, verbuͤrget, deshalber gerichtlich belanget, noch auch wider dieselben verfahren werden solte
    1741 Zedler 30 Sp. 979
  • was in ansehung der haus-söhne durch den macedonianischen raths-schluß verordnet worden, bestätigen wir
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 54 § 4
  • sie [erbberechtigte, aber nicht mehr unter väterlicher Gewalt stehende Kinder] genießen nun die rechtswolthat des mazedonianischen rathschlusses nicht mehr
    1785 Fischer,KamPolR. I 262
  • nach dem turpillianischen rathschlusse 
    1798 RepRecht I 86
  • das roͤmische recht kann nach dem buchstaben des gesetzes gar nicht gebraucht werden, denn welcher richter wird in seinem urtheil heutzutage einen abstracten rechtssatz gegen die gesetze anfuͤhren und sagen, ein unmuͤndiger koͤnne testiren, buͤrgschaften der weibspersonen koͤnnten durch die einrede des vellejanischen rathschlusses nicht entkraͤftet werden
    1804 Gönner,GemProz.2 III 429
  • frauenzimmer müssen der wiederverheirathung und dem vellejanischen rathsschlusse entsagen
    1804 Gönner,StaatsR. 372
  • ob der klaͤger aus einer buͤrgschaft gegen eine weibsperson kein klagerecht wegen der einrede des vellejanischen rathsschlusses, oder wegen einem verzichte auf die buͤrgschaft ... hat, dies ist im zweck und wuͤrkungen jeder dieser einreden immer einerlei
    1805 Gönner,GemProz.2 IV 226
  • so kann ... die einrede des macedonianischen rathschlusses einem minderjaͤhrigen nicht entgegen gesetzt werden, wenn er einem majorennen haussohn geld in anlehn gegeben hat, welches von diesem durchgebracht worden ist
    1805 RepRecht XII 114
  • die s.g. privilegirten einreden ... die einreden des macedonianischen und vellejanischen rathschlusses 
    1830 Puchta,Justizämter II 139
unter Ausschluss der Schreibform(en):