Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschluß
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, m.
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I
Beschluss eines beratenden Gremiums, insb. eines städtischen Rats (V 2), auch das einzelne Votum bei einem Beschluss
- wird anfenglich der eltest burgermeister ... den ersten rhatschluss zu geben gefragt1548 AnnNassau 57 (1937) 189
- sonsten die rähtschluß, vota und motiven ..., so secrete fürkommen, in abschied [der Reichstage] nicht gehörig [sind]1577 RTTraktat(Rauch) 92Faksimile (ca. 116 KB)
- [die innern und eüssern rathspersonen dürfen nicht] die rath- oder gerichtschlüs, ehe dann die sonsten eröffnet, offenbaren1610 Innviertel/ÖW. XV 93
- [ist] mit iren [reten und gmainden des ganzen loblichen pundts] deliberationen und ratschlüssen confirmirt, ratificirt, bestätet und guotgehaissen worden ... ain allgmaine gleichförmige ordnung1633 GraubdnRQ. II 101Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "E-Periodica. Schweizer Zeitschriften Online"
- jedoch soll mit execution dis rahtschlusses bis dahin ... ingehalten werden1638 Niedersimmental 117Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- der rath- und buͤrgerschluß ... wegen der von unmuͤndigen und nicht handelnden personen ausgestellten wechsel und obligationen1768 HambGSamml. VI 251Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- die feuer-assekuranz-societaͤt ist ... durch einen raths- und buͤrgerschluß festgesetzet1786 Gadebusch,Staatskunde I 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welches in dem fuͤrstlichen rathschluß auf dem reichstag ... geaͤussert wurde1791 Malblank,Kanzleiverf. I 18Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- revidirte armenordnung der kaiserl. freien reichsstadt Hamburg. beliebt durch rath- und buͤrger-schluß1791 v.Berg,PolR. VI 2 S. 850Faksimile - in Google Books
- reichshofraͤthliche verordnungen und rathsschluͤsse1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 126Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- der rathschluß ... ein nach gepflogenem rathe oder überlegung gefaßter entschluß1798 Adelung2 III 956Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der rathsschluß ... der schluß, beschluß, oder feierliche, förmlich entworfene entschluß eines raths-collegii oder eines stadtrathes, senatus consultum, an einigen orthen der rathsverlaß1798 Adelung2 III 959Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß wenigstens zwey drittheil [der Mitglieder eines Senats] zugegen seyn muͤssen, wenn ein guͤltiger rathschluß gemacht werden solle1798 RepRecht II 201Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- an das general-kreis-kommißariat kann keine beschwerde ohne einen obrigkeitlichen bestaͤttigten raths- oder gemeinde-schluß gebracht werden, ausgenommen, wenn die beschwerde gegen die obrigkeit selbst gerichtet ist1816 RepStaatsVerwBaiern V 174Faksimile - in Google Books
II
Lehnübs. zu römischrechtlich senatus consultum in den nachfolgenden Formeln: macedonianischer Ratschluß im röm. Recht nach dem Straftäter Macedo benannter Senatsbeschluß, daß aus dem einem Haussohn (I) gegebenen Gelddarlehen dem Gläubiger keine Klage zugestanden werden solle (Cod. IV 28; Dig. 14, 6), hier: Rechtsgrundsatz, der die Klage eines Gläubigers gegen einen minderjährigen, erbberechtigten Haussohn (I) untersagt; vellejanischer Ratschluß im röm. Recht ein Senatsbeschluß über die Unwirksamkeit der Bürgschaft von Frauen (Cod. IV 29; Dig. 16, 1), turpillianischer Ratschluß im röm. Recht ein Senatsbeschluß, der das Fallenlassen einer Anklage mit Strafe bedroht (Cod. IX 45; Dig. 48, 16)
- rathschluß (turpillianischer) senatus consultum turpillianum, de accusationibus desertis ... verordnung, daß, wenn jemand einen andern wegen seines oͤffentlichen verbrechens angeklaget, nach formirung des processes aber ... von der fortsetzung des processes abstehet, ... um fuͤnf pfund goldes gestraffet werden solle1741 Zedler 30 Sp. 978Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- rathschluß (vellejanischer) ... eine verordnung, daß keine weibs-personen, welche sich vor andere, sonderlich in geld- und schuld-sachen, verbuͤrget, deshalber gerichtlich belanget, noch auch wider dieselben verfahren werden solte1741 Zedler 30 Sp. 979Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- was in ansehung der haus-söhne durch den macedonianischen raths-schluß verordnet worden, bestätigen wirum 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 54 § 4
- sie [erbberechtigte, aber nicht mehr unter väterlicher Gewalt stehende Kinder] genießen nun die rechtswolthat des mazedonianischen rathschlusses nicht mehr1785 Fischer,KamPolR. I 262Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach dem turpillianischen rathschlusse1798 RepRecht I 86Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das roͤmische recht kann nach dem buchstaben des gesetzes gar nicht gebraucht werden, denn welcher richter wird in seinem urtheil heutzutage einen abstracten rechtssatz gegen die gesetze anfuͤhren und sagen, ein unmuͤndiger koͤnne testiren, buͤrgschaften der weibspersonen koͤnnten durch die einrede des vellejanischen rathschlusses nicht entkraͤftet werden1804 Gönner,GemProz.2 III 429
- frauenzimmer müssen der wiederverheirathung und dem vellejanischen rathsschlusse entsagen1804 Gönner,StaatsR. 372Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ob der klaͤger aus einer buͤrgschaft gegen eine weibsperson kein klagerecht wegen der einrede des vellejanischen rathsschlusses, oder wegen einem verzichte auf die buͤrgschaft ... hat, dies ist im zweck und wuͤrkungen jeder dieser einreden immer einerlei1805 Gönner,GemProz.2 IV 226
- so kann ... die einrede des macedonianischen rathschlusses einem minderjaͤhrigen nicht entgegen gesetzt werden, wenn er einem majorennen haussohn geld in anlehn gegeben hat, welches von diesem durchgebracht worden ist1805 RepRecht XII 114Faksimile (ca. 376 KB)
- die s.g. privilegirten einreden ... die einreden des macedonianischen und vellejanischen rathschlusses1830 Puchta,Justizämter II 139Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte