Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratschoß

Ratschoß

, n.

städtische Steuer auf Haus- und Grundbesitz, eine Vermögenssteuer
  • [es sollen] die gemeine schoͤsse vor sich, und die rath- oder buͤrger-schoͤsse auf eine sondere zeit im jahr eingenommen werden
    1571 CCMarch. IV 3 Sp. 6