Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsdekret

Ratsdekret

, n.

Ratserlass, Einzelverordnung eines Stadtrats
  • was deshalben [predig von Alexius Neukomm] für unterschidliche ratsdecreta und andere schriften hin und wieder ergangen
    1624 Wolfart,Lindau II 342
  • bezogen sich diese [Bäcker] auf das raths-decret vom 15. mart. 1709, vermoͤg dessen denen kuchenbeckern auf anruffen der weiß- und fastenbeckern der verkauf des weitzenmehls untersagt worden
    1766 Cramer,Neb. 60 S. 49
unter Ausschluss der Schreibform(en):