Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ratsfähig
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, adj.
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in den Rat (V 2) wählbar
vgl.
ratbar (II)
- in dem alten hallerischen hause ... derzeit dem alt-adelichen rahtfaͤhigen geschlecht der grundherren zustaͤndig1668 Fugger,Ehrensp. 333Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dass ... sowol in dem löbl. unter- als land- und bauerngericht ... auch unverheyrathete von denen raths- und gerichtsfaͤhigen familien angenommen werden sollen1766 Lahner,Samml. 126Faksimile - in Google Books
- er [civilstand] besteht aus unadelichen raͤthen, hofbedienten, beamten ... aus den rathsfaͤhigen geschlechtern1785 Fischer,KamPolR. I 575Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die patrizier ... theilen sich in adeliche, rathsfaͤhige und nichtrathsfaͤhige geschlechter1785 Fischer,KamPolR. I 676Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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