Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ratsfähig

ratsfähig

, adj.

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  • in dem alten hallerischen hause ... derzeit dem alt-adelichen rahtfaͤhigen geschlecht der grundherren zustaͤndig
    1668 Fugger,Ehrensp. 333
  • dass ... sowol in dem löbl. unter- als land- und bauerngericht ... auch unverheyrathete von denen raths- und gerichtsfaͤhigen familien angenommen werden sollen
    1766 Lahner,Samml. 126
  • er [civilstand] besteht aus unadelichen raͤthen, hofbedienten, beamten ... aus den rathsfaͤhigen geschlechtern
    1785 Fischer,KamPolR. I 575
  • die patrizier ... theilen sich in adeliche, rathsfaͤhige und nichtrathsfaͤhige geschlechter
    1785 Fischer,KamPolR. I 676
unter Ausschluss der Schreibform(en):