Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgebietiger

Ratsgebietiger

, m.

Mitglied des Rates (V 3) des Deutschordens-Hoch- bzw. Ordensmeisters
Sachhinweis: K. Neitmann, Rat und Ratsgebietiger .../Wolter von Plettenberg u. d. mittelalt. Livland, hg. v. N. Angermann u. I. Misāns (Lüneburg 2001), insbes. 86
  • nach ryffem rat aller unser raytzgebietiger und darzu der wegsten der andern unser gebietiger
    1306 CDPruss. V 105
  • daz der ... meister deutsch ordens ... mit rate seiner ratsgebietiger ... eine nüwe huldunge von uns haben wolten
    1380 Mergentheim 135
  • der landt-commenthur ... zeucht die sach mit denen anwesenden rathsgebiethigeren vnd anderen herren, so dem capitel beywohnen, in reiffe berathschlagung
    DOrdStat. (1606/1740) 102
  • gesamte herren landcommenthuren, deputirte u. rathsgebietigern 
    1736 ArchZ. 57 (1961) 112
  • biß die land-commenthure und raths-gebietigere sich zu einer neuen wahl [eines teutschmeisters] versammlet haben
    1754 Moser,Hofr. I 397
  • [provincialvisitation:] wurde ... in gegenwart des dasigen herrn commenthurn und rathsgebiethigeren freyherr von Zw. ... mit der commende Luxemburg der anfang gemacht
    1776 LuxembW.(Majerus) II 561
  • K.Ph.E. ... des hohen deutschen ordens ritter, rathsgebietiger der balley Franken
    1803 Zeumer,QS.2 510
  • es haͤtten diese balleien eine, ihren jetzigen kraͤften angemessene, real- und personal-eintheilung fuͤr kuͤnftige zeiten festzusetzen ... wobei wesentlich auf die beibehaltung eines landcommenthurs, eines rathsgebietigers, eines commenthurs als capitularen, allenfalls auch eines ritters ... zu sehen sey
    1805 ProtBundesversamml. X 213
  • den vormaligen rathsgebietigern, commenthuren und rittern ... das ganze ihrer im jahre 1809 gehabten einkuͤnfte als pension verwilligt wurde
    1819 ProtBundesversamml. VII 237
unter Ausschluss der Schreibform(en):