Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgeheim

Ratsgeheim

, n.

wie Ratsgeheimnis (I) 
  • das ich ... alls ratsgehaim ... bis in meinen tod versweigen ... will
    1521 WürtVjh.2 14 (1905) 78
  • [soll und will ich] die ratsgehaim biss in mein grueben verschweigen
    1528 ZeigerLRb. 25f.
  • er wurde verpflichtet, das rathsgeheim zu halten
    1824 Gemeiner,RegensbChr. IV 250