Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgeheim
Artikel davor:
(Ratgebeschaft)
Ratsgebet
Ratsgebietiger
Ratsgebühr
Ratgebung
Ratgebürger
Ratsgedeputierte
Ratgedinge
Ratsgefälle
Ratsgehalt
Ratsgeheim
, n.
wie Ratsgeheimnis (I)
vgl.
Ratsbeschluß
- das ich ... alls ratsgehaim ... bis in meinen tod versweigen ... will1521 WürtVjh.2 14 (1905) 78
- [soll und will ich] die ratsgehaim biss in mein grueben verschweigen1528 ZeigerLRb. 25f.Volltext - im Repertorium digitaler Quellen zur österreichischen Rechtsgeschichte in der Frühen Neuzeit
- er wurde verpflichtet, das rathsgeheim zu halten1824 Gemeiner,RegensbChr. IV 250