Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsgut

Ratsgut

, n.

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Länderei in städtischem Eigentum
  • P. hefft eine hoffstede vnd 6 morgen rahdes gudt 
    1577 G. Hindrichson, H. Stanges Einkunftsregister des Hauses Ritzebüttel ... (Cuxhaven 1907) 9
  • belangende kirchen und raths guͤter, deß will man niemandt gestendig sein zuuerpfenden noch vielweniger zuuerkauffen
    1597 PeineStat. 255
unter Ausschluss der Schreibform(en):