Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratshut
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Rathauswächter
Rathauswesen
Rathauszins
Ratsherr
Ratsherrenamt
Ratherrenschaft
Rathof
Ratholen
Rathose
Ratshut
, f.
Abteilung der Bürgerwehr einer Stadt
zu
2Hut (I)
- [man solle] alle nacht zwo, drey oder vier ratshueten ... dern iede mit acht burgeren besetzt und dieselben mit iren harnischen, banzern und handgewehren ... gerüst ... sein sollen, gen lassen und denselben, auch den scharwechtern, bevohlen werden, ire wach [nachtwach] getreulich und fleiszig zuversehen1576 Eheberg,StraßbVG. 615