Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratskämmerer
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Ratjunker
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, m.
idR. vom städtischen Rat (V 2) beauftragter Bediensteter, mit vielfältigem Aufgabengebiet, insb. im Finanzbereich
vgl.
Ratsbeamte,
Ratgeld (III)
- [hat] H.M. rathscamerer, der Odischen vorgehalten, sie sej von dißer A.S. vorruckter zeit beclagt1575 ZHarz 5 (1872) 86
- das ein jeder seine zu kauff vnd wechselhabende stuͤck, bey dem regierenden buͤrgermeister vnd verordenten rathscaͤmmerer, in der stadt ... fuͤrbringe1598 CCMarch. IV 1 Sp. 1183Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- niemand sol auch des aehren leßens sich gelüsten laßen, er habe dan den zeitigen raths cämmerern seine dürfftigkeit beigebracht und ein zeichen erhalten1661 IserlohnUB. 184Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- [bei einem Feuer] sollen ... drey wasserzieher ... wechselweise ziehen ... und nicht ehe davon gehen, bey straffe eines thalers, bis das feuer gelescht, worzu sie durch den anderen raths-caͤmmerer, so in der ordnung folget, fleißig anzutreiben seyn1661 VerordnAnhDessau I 83Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- thättings puncta des ... gehaimben rath cammerers und obristen hofmarschallens1667 OÖsterr./ÖW. XII 344
- [von extra-ordinair-steuern] raths-caͤmmerer, wie ein rathsherr1747 CAug. Forts. I 2 Sp. 484Faksimile - in Google Books
- daß ... die rathskämmrer, wenn deren kassen von denen steuerräthen visitiret worden, sich hinter die administration derer piorum corporum ... verstecket [haben]1749 ActaBoruss.BehO. VIII 231
- der rathscaͤmmerer erscheinet ebenfalls sogleich zu rathhause und verbleibet daselbst bis das feuer gedaͤmpfet1755 AltenburgSamml. II 76
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