Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratskleidung
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(Ratkiste)
Ratskleidung
, f.
kostenfrei zur Verfügung gestellte Amtskleidung niederer Ratdiener
vgl.
Ratsbeamte,
Rathose
- doch sollen herrn buͤrgermeistere und rahtspersonen, so lange sie im rahts-stande seyn, sambt den jenigen so vor alters braͤuchlich und denen dieneren, so mit rahts-kleidung versehen, allein ihrer gewoͤhnlichen behausung halben, und nicht anders, von den stadtdienst befreyet seyn1592 MünsterPolO.(Schlüter) 145