Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratskollegium

Ratskollegium

, n.

beratendes, auch entscheidungsbefugtes Gremium, wie Rat (V) 

I in Territorien
  • nun wir denn dieses werk mit dessen einlaufenden umständen nicht allein durch unsere ratscollegia in reife deliberation gezogen, sondern auch es bei neulichstem landtage unserer getreuen landschaft zur beratschlagung zustellen lassen
    1671 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 113
  • damit ... kein ... versaͤumnis vorgehe, so will der aus dem lande reisende theil seinem zuruͤck-bleibenden raths-collegio genugsame ... vollmacht hinterlassen, die reichs-geschaͤffte ... zu expediren
    1682 Moser,StaatsR. 34 S. 550
  • endlich haben ... besonders die groͤsseren hoͤfe, ihre staats- und wichtigere regierungs-sachen nicht mehr den regierungen uͤberlassen, sondern vor ihr cabinet gezogen, und so genannte geheime raͤthe dazu gebraucht, woraus die geheimen cabinets- oder geheimen raths-collegien ... entstanden
    1753 Pütter,JurPraxis I 247
  • staaten, in welchen die regenten ... das finanzwesen ... als ein nebengeschaͤffte einem geheimden raths- oder justiz-collegio anvertrauet hatten
    1758 v.Justi,Staatsw. II 665
  • die churfuͤrstliche collegia bestehen erstlich in dem geheimen rath ... ferner in dem geistlichen rath ... hofkammer, und ingolstaͤdtischen rathscollegio 
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 208
  • das churfuͤrstliche raths-collegium in Ingolstadt
    1774 Wagner,Civilbeamte I 82
  • das geheime raths-collegium war eigentlich die landes-regierung, und die regierung eigentlich die justiz-canzley
    1782 HistBeitrPreuß. II 319
  • anfangs hieß das allgemeine landesherrliche rathskollegium kanzley, dessen arbeiten aber in der folge auf die regierungs- und justizsachen eingeschraͤnkt wurden
    1785 Fischer,KamPolR. II 5
  • die unter der oberaufsicht serenissimi und des geheimen rathscollegii stehenden kirchencollegien koͤnnen jedoch nur mit gliedern derjenigen religion besetzt werden, fuͤr deren kirchen sie angestellt sind
    1806 Roman,BadKirchR. 6
  • um die organisation, welche jeder konfessionstheil selbst seinem kirchen-, schul- und matrimonialwesen zu geben hat, vorzubereiten und einzuführen, söndern sich im kleinen und großen rath [des Kantons Thurgau] die mitglieder nach der konfession, in besondere rathskollegien ab
    1816 HdbSchweizStaatsR. 413
II in der Stadt
  • daß die von der ritterschaft die vier adeliche deputirte, ein jedes raths-collegium aber aus obbeniehmten staͤtten seinen eigenen deputirten zu denominiren ... habe
    1722 Moser,RStändeLand. 388
  • [das Rathaus ist] derjenige ort, wo sich das rathscollegium ordentlicher weise versammlet
    1805 RepRecht XII 169
III im Justizwesen
IV im Bereich der kirchlichen und klösterlichen Verwaltung
  • kirchen-rath ... ein rath, d.i. raths-collegium in kirchlichen und gottesdienstlichen sachen, welches am haͤufigsten ein consistorium, an manchen orten auch das kirchen-gericht ... genannt wird
    1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 752
  • die moͤnche, die zu chor gehen, machen das raths-collegium des abtes und des klosters aus
    1787 Krünitz,Enzykl. 40 S. 706
unter Ausschluss der Schreibform(en):