Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratskonsulent

Ratskonsulent

, m.

juristisch kundiger Ratgeber des städtischen Rats (V 2) 
vgl. Ratsbeamte
  • nachmittags habe herrn licentiat L., raths-consulenten und directoren im staͤtte-rath allhier, eine revisite geben
    1663 Moser,StaatsR. 45 S. 246
  • daß des [Wormser] magistrats ... widersetzlichkeit, sonderheitlich von einig uͤbel berathenen raths-gliedern, hauptsaͤchlich aber von denen alle schrancken der erbarkeit uͤbertrettenden schrifftstellern und raths-consulenten, herkomme
    1763 Cramer,Neb. 34 S. 133
  • stadtsyndikus und rathskonsulenten ... diese sind erst in der neuern zeit und nach der allgemeinen einfuͤhrung des roͤmischen rechts aufgekommen ... hauptsaͤchlich haben sie als sachwalter die rathhaͤuslichen prozesse zu fuͤhren
    1785 Fischer,KamPolR. I 649
  • da die censurgeschaͤfte erst spaͤt zwischen dem zeitigen herrn rathskonsulenten und stadtpfarrer getheilt wurden
    1799 Beyschlag,BeitrNördl. II 62
unter Ausschluss der Schreibform(en):