Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Ratskürtag)

(Ratskürtag)

, m.

Wahltag der Ratmänner (IV) 
vgl. Ratswahl
  • vp den rathskeerdag ist ... tho erholdunge desser stadt ehr vnd reputation ... beschloten ... dat also henferner nemandt dersuluigen ... so mit ehrenrörigen excessen behaftet vnd nicht van gelöflicher herkumst sein tho achtemans vnd rathsstand admittirt ... werden sollen
    1650 Crone,GildenCoesfeld 56
unter Ausschluss der Schreibform(en):