Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratslaube
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(Ratskürtag)
(Rats'lage)
Ratslaube
, f.
balkon- oder galerieartiger Bogen- oder Säulengang an einem Gebäude, als Ort für Rechtshandlungen
vgl.
Rathaus (I)
zu
2Laube (I 1)
Sachhinweis: Gengler,StRA. 322
- beschicht aber der freffel auf der ratlauben, so ist 5 pfd. ₰ ohne alle gnadt1582/90 VorarlbWB. II 655
- es haben auch ... grosse raͤth und gmeindten auf und angenommen ... daß niemandt vor rath und gricht oder auch vor der rathstuben auf der rathlauben fräffnen solle1585 LBAppenzIR. Art. 9Faksimile - in Google Books
- rathlauben, alda die personen, so auf die ratsentscheid warten, spatzieren1662 SchwäbWB. VI Nachtr. 2755Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so soll alsdann ein solcher boßhafftiger desertor oder desertrix auf den nechst darauf folgenden gerichts-tag durch den hierzu bestellten buͤttel offentlich auf der rathlauben proclamirt, die ehe-scheidung aber ehe und vor nicht erkant werden1683 UlmEheO. 30
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