Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratslaube

Ratslaube

, f.

balkon- oder galerieartiger Bogen- oder Säulengang an einem Gebäude, als Ort für Rechtshandlungen
Sachhinweis: Gengler,StRA. 322
  • beschicht aber der freffel auf der ratlauben, so ist 5 pfd. ₰ ohne alle gnadt
    1582/90 VorarlbWB. II 655
  • es haben auch ... grosse raͤth und gmeindten auf und angenommen ... daß niemandt vor rath und gricht oder auch vor der rathstuben auf der rathlauben fräffnen solle
    1585 LBAppenzIR. Art. 9
  • rathlauben, alda die personen, so auf die ratsentscheid warten, spatzieren
    1662 SchwäbWB. VI Nachtr. 2755
  • so soll alsdann ein solcher boßhafftiger desertor oder desertrix auf den nechst darauf folgenden gerichts-tag durch den hierzu bestellten buͤttel offentlich auf der rathlauben proclamirt, die ehe-scheidung aber ehe und vor nicht erkant werden
    1683 UlmEheO. 30
unter Ausschluss der Schreibform(en):