Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsleuteerforderung

Ratsleuteerforderung

, f.

außerordentliche Einberufung des Rats (V 2) 
  • rathsleutherforderung. wo aber zu zeiten groß und gnötig sachen fürfüehlen ... soll der richter ... den ganzen rath ... in der wochen zu erforderen macht haben
    1551 OÖsterr./ÖW. XIV 506