Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsloch

Ratsloch

, n.

Gefängniskeller im Rathaus
  • der todtengräber soll umb willen seines üblen haußens ins rathsloch oder gefenkhnus abbießen fahls niemand gestorben
    1668 Schindler,VerbrFreib. 74