Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsmaß
Artikel davor:
Ratsloch
Ratmacht
Ratmann
Ratmannseid
Ratmannskür
Ratmannmeister
(Ratmannschaft)
Ratmannsche
Ratmannwacht
Ratsmanual
Ratsmaß
, n., auch m.?
I
vom Rat (V 2) verordnetes Normalmaß, Eichmaß (I)
vgl.
Landschenkmaß
- anno 1545 seind die casten- und stadtmaas gegen einander geeichet ... worden, daß zwey kleine meßlein castenmaas gegen den kupfernen maas eines rathsmaas zu B. angeschüttet und beede zu klein gewesen [seien]1605 QStBayreuth 201Faksimile (ca. 249 KB)
II
normiertes Messgefäß
- soll keinem brauer verstattet werden ohne bier-zeichen und erhaltene raths-maaße ... heimlich oder oͤffentlich etwas uͤber die strasse zu verkaufen bey 10 thl. strafe1753 NCCPruss. I 1014Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin