Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsmaß

Ratsmaß

, n., auch m.?

I vom Rat (V 2) verordnetes Normalmaß, Eichmaß (I) 
  • anno 1545 seind die casten- und stadtmaas gegen einander geeichet ... worden, daß zwey kleine meßlein castenmaas gegen den kupfernen maas eines rathsmaas zu B. angeschüttet und beede zu klein gewesen [seien]
    1605 QStBayreuth 201
II normiertes Messgefäß
  • soll keinem brauer verstattet werden ohne bier-zeichen und erhaltene raths-maaße ... heimlich oder oͤffentlich etwas uͤber die strasse zu verkaufen bey 10 thl. strafe
    1753 NCCPruss. I 1014