Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratspfennig
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Ratsort
Ratspacht
Ratpalas
Ratspassierung
Ratspension
Ratsperson
Ratspersonsweib
(Ratpfahl)
Ratspfandbrief
Ratspfennig
, m.
Geschenk des Rates (V 2) für besondere Verdienste
- zu denen verehr- oder ratspfenningen1616 JbKunsthistKaiserh. 18 (1897) p. 181Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [neben einem jährlichen Gehalt erhält der Stadtbuchhalter vom Oberkammeramt] mein jährlichen rathspfenning von 10 ducaten, item vor mein weib einen doppelten ducatenum 1670 JbWien 15/16 (1959/60) 226
- daß dem herrn I.Q. ... wegen des ... überbrachten kopffs, sambt anndern auttentisierten original schrüfften vndt nachrichtungen, zu einer dankhbahrlichen erkhandtnuss ein rathspfenig pr. zwölff duggatten verehrt werden solle1697 BerAltertWien 8 (1865) Anh. 49