Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratspflicht
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Ratsperson
Ratspersonsweib
(Ratpfahl)
Ratspfandbrief
Ratspfennig
Ratspferd
Ratspflege
Ratpfleger
Ratspflegerei
Ratspflegung
Ratspflicht
, f.
I
Amtseid eines Ratsmitglieds
bdv.:
Ratseid
- dieweil er dem von Salzburg mit dinsten verpflicht war und dhein ratspflicht getan1489 Lieberich,Landherren 114
- [verpflichtet sich der neue Rat, uns] als ander unser rath und diner wesentlich zu dienen u. sich gebrauchen zu lassen wie er uns des gewonlich rathspflicht gethan hat1510 Isaacsohn,PreußBeamte I 32 Anm. 2
- sollen auch der neu erwelt ausschuss ratspflicht thun ... gemeiner stat eer, nütz und bestes getreulich zu rathen und zu volgen1525 ArchUFrk. 36 (1893) 72
- [hat der adlige Hofrat einen] leiblichen, gewöhnlichen aid und ratspflicht getan1540 v.d.Ohe,LünebVerw. 117
- [unsere] cantzley-ordnung und eure uns darauf geleistete rahts-pflicht1596 BrschwLO. II 246Faksimile - in Google Books
- derselb camerer [soll] ... aus den viern des raths benennt und erkiest werden zue der zeit und an dem tag, daran die rathspflicht empfangen und aufgenommen würdet1596 Innviertel/ÖW. XV 5
- wie dann noch zwey land-commenthuren vor dem kayserlichen land-gericht zu Nuͤrnberg recht nehmen und geben, und dem fuͤrstlichen haus Brandenburg raths- und eyds-pflichten ablegen muͤssen1769 Moser,RStändeLand. 915Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daher ... gedachte personen vor ihrem eintritt jedesmal durch besondere deputirte befragt werden, ob sie kayserlicher majestaͤt mit wirklichen rathspflichten verwandt seyen1791 Malblank,Kanzleiverf. I 171Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
die aus dem Eid folgende Dienstpflicht eines Ratsmitglieds
vgl.
Ratsamt (I)
- [die geordneten Räte sollen] in ansehung der ratspflicht die gehaim und alle handlung des rats versweigen1488 Tirol/HistZ. 110 (1913) 63
- dye gemeine ritterschaft auch graven oder heren, als vyl der euch mit dinst-, ambt- oder raczpflichten nit, sunder allein lehenshalben verwandt sind1497 VeröfflFrkG. IX 13 S. 44
- sollen dieselben burgermaister vnnd rate vnns ... mit nachuolgundem ayd vnnd ratspflicht auch verbunden sein1524 SalzbStPolO. 264
- [Bitte, der Bischof solle seine Hofräte aus der Ritterschaft für die Zeit der Tagung des Landtags zum Zweck der Beratung der Ritterschaft] irer rathspflicht ledig zelen1560 Bachmann,BambLst. 123
- hadde ick auermals ein strus mit S. dem framen man vpme nien gemake, derhaluen ick mine ratplicht vpsede1566 StralsChr. III 416
- das sich ... alle rathspersonnen, gleich innere und außere ... ins grichtshauß stöllen, und alda in füerkomenden handlungen ierer ratspflicht nach ... zuverantworten wissen1587 OÖsterr./ÖW. XII 305
- [wurde er] in geheime rhatspflicht genommen1605 ActaBrandenb. I 503
- das bei der jährlichen rathswahlaufnembung der raths- und burgerlichen pflicht, ersezung der ämbter, bestellung der gerichts- und stattdiener ... starke misspreich eingerissen1610 München/ÖW. XV 84
- weilen er aber bey der statt W. in raths-pflichten und diensten stehet und also nicht admittirt werden koͤnnen; als hat er den convent unbesucht gelassen1700 Moser,StaatsR. 39 S. 9Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann einer unserer raͤthe uͤber je eine sach kundschafft reden wurde, so soll dennoch ... demselben der eyd daruͤber ... nicht zugemuthet werden, sondern es sollen unsere raͤthe in dergleichen faͤllen ihre aussag lediglich bey ihrer raths-pflicht geben1761 BernStR. VII 2 S. 987Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
hier: Verpflichtung zur Anerkennung des Ratskollegiums des Deutschen Ordens als oberste politische Instanz?
- [der Erzbischof von Riga muß sich wie die Bischöfe von Ösel, Kurland und Reval in] beschutzung [und] rathspflicht [des Deutschen Ordens begeben]1526 Transehe,LivlMannl. 230