Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsrechnung
Artikel davor:
Ratpfleger
Ratspflegerei
Ratspflegung
Ratspflicht
Ratsplappert
Ratspräsentation
Ratspräsident
Ratspredigt
Ratsprotokoll
Ratsprotokollist
Ratsrechnung
, f.
Abrechnung über städtische Gelder
vgl.
Ratgeld (III)
- wie ... er die eusserste unvermögenheit auß geleisteten rathsrechnungen selbsten ersehen1638 Bachmann,BambLst. 286
- daß alle jahr die abgehende raths-personen ihre raths- und gemeinen rechnungen anhero [hertzog zu Sachsen] einsenden, und, ehe solches geschehen, ihre neue raths-wahlen nicht confirmiret werden sollen1659 CAug. I 1687Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- raths-, gemeine- und andere jahres-rechnungen1743 VerordnAnhDessau I 22Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)