Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsrüger
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Ratsrechnung
Ratrecht
Ratsredner
Ratsregiment
Ratregister
Ratsrentmeister
Ratsrichter
(Ratsrichterskerb)
Ratsrod
Ratrodel
Ratsrüger
, m.
von einem Rat (V 2) bestellte Person, die Vergehen beim Rat anzeigt
vgl.
Ratsbeamte
- der ratsrüeyer zunftmeister J. H.1603 SchweizId. VI 765Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- der grosse rat hatte über die bürgerlichen freiheiten zu wachen, und um ihn in dieser beziehung stets in atem zu erhalten, waren ihm zwei sog. ratsrüyer zugeteilt1689/1799 SchweizId. VI 765Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- zwei des kleinen und zwei des grossen rats sind sogenannte kleinen rats- und grossen rats-rüjere, ... haben die obligenheit, dem klein- und grossen rat dasjenige, was von zwei oder mehreren ratsgliederen oder gemeinen burgeren ... vorzubringen verlangt wird ... vorzutragenoJ. SchweizId. VI 765Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
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Ratsache
Ratssäcklein
Ratsal
ratsam
ratsamen
(Ratsamigkeit)
ratsamlich
(Ratsammerung)
(ratsämtlich)