Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratssäcklein

Ratssäcklein

, n.

Stadtkasse, auch Haushaltsmittel eines Ratsausschusses?
  • welche baukosten [einer Brückenreparatur] wir aus unserm ratsseckel genzlich zu erschwingen nicht vermögt
    1596 WürzbDiözGBl. 20 (1958) 162
  • volgende posten ieweilen zu bezalen [soll] ihme [Rentmeister] ... anbefohlen sein: ... die ratssäcklin, doch dasz er wegen dieser ie zu halbiahren ein spezifizirten zedel den dreyern übergebe
    1656 Eheberg,StraßbVG. 732