Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschild
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Ratssatzung
1Ratschaft
2(Ratschaft)
Ratschatz
Ratschatzung
(Ratscheidung)
Ratsschenk
Räteschenke
Räteschenkemahl
Räteschenketrunk
Ratsschild
, n.
Schild mit dem städtischen Wahrzeichen als Marktzeichen (I)
- es soll auch vf die wochenn maͤrckte vnter dem ausgehengeten raths schilde kein vorkeuffer noch hocke ... was er vor sein hauß nicht bedarff, einkauffen1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 76Faksimile - in Google Books