Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschild

Ratsschild

, n.

Schild mit dem städtischen Wahrzeichen als Marktzeichen (I) 
  • es soll auch vf die wochenn maͤrckte vnter dem ausgehengeten raths schilde kein vorkeuffer noch hocke ... was er vor sein hauß nicht bedarff, einkauffen
    1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 76