Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschrank

Ratsschrank

, m.

durch eine Absperrung (Schranke?) abgegrenzter Bereich eines Ratsgerichts, evtl. auch eine lange Bank mit einer hohen Lehne in der Ratsstube, die den befriedeten Bereich des Ratsgerichts anzeigt?, vgl. SchweizId. IX 1632
  • [ein Verleumder muss] am ratsschranken offentlichen wandel [tun]
    1532 SchweizId. IX 1635
  • wan einer vngefahr in den rathßschrankhen ohne erlaubnuß gienge, so ist derselbig peenfällig fünf schilling
    1687 KaiserstuhlStR. 202