Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschrank

durch eine Absperrung (Schranke?) abgegrenzter Bereich eines Ratsgerichts, evtl. auch eine lange Bank mit einer hohen Lehne in der Ratsstube, die den befriedeten Bereich des Ratsgerichts anzeigt?, vgl. SchweizId. IX 1632