Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschreiber
Artikel davor:
Ratschläger
Ratschlaggeld
ratschlägig
Ratschlagung
Ratschluß
Ratsschöffe
Ratschoß
Ratsschrank
Ratschranne
Ratschreiben
Ratsschreiber
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Stadt-, Gemeindeschreiber, Sekretär bei einem (städtischen) Ratskollegium
bdv.:
Stadtschreiber
vgl.
Landesschreiber (II 3),
Ratsablagsbrief,
Ratsabschied,
Ratanser,
Ratsbeamte,
Ratsbestätigung (II),
Ratsbestellung (II),
Ratsbrief,
Ratsbuch,
Ratsbüchlein,
Ratsbürgschaftsbrief,
Ratkiste,
Ratsmanual,
Ratsordnung (I),
Ratspfandbrief,
Ratsprotokoll,
Ratrecht (II),
Ratregister,
Ratsrod,
Ratrodel,
Ratssatzung (I),
Ratschlagbuch,
Ratschreiberamt,
Ratschreiberei,
Ratschrift (I),
Ratssekret,
Ratssekretingesiegel,
Ratssiegel,
Ratssitzprotokoll,
Ratsspruch,
Ratstubenalmer,
Ratstafel (II),
Rattruhe,
Ratsversiegelung,
Ratswahlbrief,
Ratswahlbuch,
Ratswahlordnung,
Ratszettel
- [einen Verstoß] dem ratschreiber zu melden an eins rats stat1434 WürzbPol. 118
- ich B.N. die zeit meiner herren von Nüremberg gesworner ratschreiber, han von begerung und geheisse derselben meiner herren zu notdurft und zu gezewknusse aller vor und nachgeschriben dinge mein eygen hantschrifte in sollichen worten hiereyn geschriben1440 Pitz,Schriftwesen 272
- ein rotschreiber sol alle jare sein pflicht von newem tun, desgleichen alle amptleut1474 WürzbPol. 143
- du solt auch alle und iede räte und gerichtzhandlungen, darbei du bist, in der ratstuben, im thurn, in erkondigungen, rechnungen oder sunst usserhalben vernemen wirdest, biß in den tod verschwigen, besonder iemandts usserhalben ains statthalters oder stattschribers derselbigen räte, ratschlag, erköndigungen, rechnungen, urtail, entschid, noch beschluß, weder durch schrift, wort, noch anderer gestalten, nit anzaigen, eroffnen, noch wissend machen, was brief, register, schriften oder copien, die auch von mein herren oder ainem ratschriber ald partheien, so gütlich oder rechtlich von inen zů handeln haben, zů deinen handen gegeben oder dir sunst zůkommen ald selbst gwar wirdest, dieselbigen alle und iede sollest und wöllest in das rathus oder canzlei an ir iedes gepürend ort alweg unverzogenlich legen, behalten und versorgen, darmit du die ieder zeit min herren und dem stattschriber widerumb unerkent antwurten megest und wissestum 1510 ÜberlingenStR. 224Faksimile (ca. 97 KB)
- sein ir [husfrauen] ... etlich ratsboten mitsambt dem ratschriber zu haus khomen, haben ir einen brief von etlichen bundsräthen ... furgelesen1525 ZSchwabNeuburg 10 (1883) 110
- das ie zůn ziten ein ratschriber die unzucht uff die gewonliche gerichtstag selbs versehen ... soll1546 BaselRQ. I 1 S. 388Faksimile (ca. 207 KB)
- es soll der rathschryber vnnd syn nachkommen des grichts warten vnnd die buossen intzüchen1553 ZürichGB. 213Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- diewyl dann der schulden halb ... der bruch gewesen, das ein ieder von denen so am Zürichsee gsessen, die selben ... nach miner herren von Zürich stattrecht mit dem rathschryber ... intzüchen mogen1572 Zürich/GrW. I 60Faksimile (ca. 235 KB)
- dz mein hhr. venner von G. von der heürigen hinleichung der ... manlechen durch den mit ihme geweßten hrn. rahtschreiber S. ihme [schuldtheißen] ein rechnung zůbringen laßen1675 BernStR. VII 1 S. 203Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die grundzinse und gesezte guͤlt- und verbriefete schulden sollen ... allein von dem rathschreiber durch die drey ordinari botte ... eingetrieben werden1715 ZürichStGO. 31
- werden alle personen sowohl des innern- als aͤusern raths ... durch den stadtschreiber, nunc raths-schreiber ins album senatorum ... geschrieben1720 Lünig,TheatrCerem. II 1003Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- dafehrn ein zinßmann auf den erst oder anderen gang des raht-schreibers sich desse [!] beschwehrte und recht vorschluge, weilen ihme zuviel zinß abgeforderet werden1746 Leu,EidgR. IV 486Faksimile - in Google Books
- der stadtschreiber in begleit des rathschreibers und anderer canzlisten1766 Fäsi II 523Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach ableistung eines solchen eides von den aeltesten jedes gewerks soll der rathsschreiber dieselben jährlich in ein besonderes protokoll verfassungsmäßig eintragen1775 Wuttke,Städteb. 135Faksimile - in Google Books
- daß die rubricierung nothwendig, ist jenes die ursach, weil derley einlaufend unrubricierte berichten und anlangen bey den dicasterien weder abseithen des rathdieners, noch rathschreibers in das handmanual vorgemerkt werden koͤnnen1779 Wagner,Civilbeamte Suppl. 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- vor dem frühling- und herbstmarkt reitet ... ein ratschreiber durch die hauptstrassen ... und ... ruft ...: mhhn [= meine Herren] lassen ihren gewöhnlichen jahrmarkt ausrufen und verkünden1791 Zürich/SchweizId. IV 409Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wo stadt- oder raths-schreiber dermalen noch das inventur-, theilungs- und rechnungs-wesen in staͤdten besorgen1809 SammlBadStBl. I 132
- alle amtliche ausfertigungen, die führung der protokolle, die registratur und briefwechsel ... werden von dem rathsschreiber und landschreiber ... besorgt1814 HdbSchweizStaatsR. 337Faksimile (ca. 382 KB)
- diese [wahl-männer] werden ... von dem orts-vorsteher nebst dem steuer-einbringer, dem obmann des bürger-ausschusses und dem raths-schreiber ... ausgezeichnet1819 Württemberg/QStaatsR. 117
- sobald die rechnung gestellt ist, wird sie ... durch den rathsschreiber der gemeinde vorgelesen1822 Württemberg/Friedberg,VGEvK. 412f.
- jeder gemeinderath hat zur besorgung des saͤmmtlichen schreiberei-geschaͤftes einen rathsschreiber zu waͤhlen, welcher gegen einen fixen gehalt alle im namen des gemeinderathes zu fertigenden schriftlichen arbeiten zu besorgen hat1831 Mohl,WürtStR. II 148Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jeder gemeinderath soll einen rathsschreiber haben1831 Pölitz,Verf. I 1 S. 512Faksimile - in Google Books
II
Schreiber eines fürstlichen oder kirchlichen Rates (V 1)
- wann in einer scheltende sach zuspruch, antwort, rede und widerrede, auch die kuntschaft verhort und eingezeichent sind und die herrn daruff concludiret haben, sol der ratschreiber einschreiben die conclusion1474 WürzbPol. 144
- ee dann der oberrat besetzt ist, so soll der ratschreiber mit des obern rats zeichen oder massen nicht eichen oder brennen lassen1474 WürzbPol. 142
- deßgleichen soll ein ratschreiber solicitieren von der oeleich wegen. die soll man halten in den ersten 10 tagen der fasten1475 WürzbPol. 161
- so eraischt auch vnsere merkliche vnd vnuermeidliche notturft, zu täglicher handlung aigene rathsschreiber, die zu vnserm rath gebraucht werden können, zu verordnen1525 AmbergKzlO. 54Faksimile (ca. 200 KB)
- daß alwegen zu nachts oder morgens, ehe die räth in die canzlei kommen, vnser drei rathsschreiber vber die supplikation vnd missiven sitzen1525 AmbergKzlO. 55Faksimile (ca. 200 KB)
- es sollen ... vnnser cannzler, secretarien vnd rathschreiber dem rath [Hofrat] vleissigelichen auswarten ..., damit die rathsbeschlüss recht vnd richtiglich verzaichnet ..., im rath verlesen, auch allsdann in der cannzley vnuerzogenlich gefertiget werden1551 QBehGBayr. 135
- wie dann auch vnnser canzler mit allem ernnst, das summum silentium von secretarien, rathschreibern vnd canzelisten gehalten werde, verfuegen vnd darob sein solle1590 QBehGBayr. 179
- was aus vnsern ... bischoffen zu Bamberg und Würtzburg ... geheiß ... alle ... ruraldechanten neben vnsern geistlichen rathschreibern alß hierzu verordnetem notario in vorhabenter visitation durch vnser stiefft ... verrichten sollen1641 BambBer. 84 (1934) 108
- in betreff der uͤberfluͤssig befundenen und nunmehr aufgehobenen bannrichtern und rathschreibern1779 KurpfSamml. V 759Faksimile - in Google Books
- wegen den schreiberen bleibt es bey den jetzigen amt- und rathschreiberen, welche ihr amt versehen sollen, wie bis anhin. will aber eine gemeinde einen eigenen schreiber, kann sie sich selben durch ammann und gericht erwählen1797 SGallenAbteiRQ. II 1 S. 416Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- daß diese verpfaͤndung mit den vorstehenden unterschriften auch in dem unterpfands-buche eingetragen seye, beurkundet ... der rathsschreiber1825 Reyscher,Ges. XVIII 425Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)