Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschulden

Ratsschulden

, pl.

Schulden gegenüber dem Rat (V 2) 
  • wann guͤtter gekaufft oder verkaufft werden, sollen zufoͤrderst das gottes hauß, hospital vnd rathsschulden fuͤr allen anderen abgetragen werden
    1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 77