Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsschulze
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Ratsschrank
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Ratschreiben
Ratsschreiber
Ratschreiberamt
Ratschreiberei
Ratsschreiberlohn
Ratschrift
Ratsschulden
(ratsschuldig)
Ratsschulze
, m.
hoher städtischer Verwaltungsbeamter und Polizeiherr
vgl.
Ratsbeamte
- welcher poen und bruͤche, ... wann ... des schulzen zur L. anzeigung und gebot e. e. raths schulzen nicht nachleben wuͤrden, sowohl von dem raths-schultzen, als von den leuten soll fallen1570 HadelnPriv. 40Faksimile (ca. 167 KB)
- [Grenzbegang] unter anführung des senatoren herrn ratsschulzen L.1789 HannovGBl. 9 (1906) 18
- auf die erhaltung einer guten policey und verbesserung derselben soll ... von dem buͤrgermeister und rathsschulzen, als policeyherrn, gesehen ... werden1804 Hameln/v.Berg,PolR. IV 197Faksimile - in Google Books