Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratssession

Ratssession

, f.


I wie Ratsitzung 
  • das sich die verornten personnen auf kaine gewisse stund im rath zu ierer ratssession verfüegen
    1587 OÖsterr./ÖW. XII 305
  • nachdem der alte M.H. der ratssession seines hohen alters und verliehrenden verstands halber nit mehr beiwohnen kan
    1622 NÖsterr./ÖW. XI 226
  • haben ... ir kais. mt. sie böhaimbische hofcanzlei ... vermahnen wollen, dass sie iren rathsessionen jedesmals alles angelegenen vleiss und eifers beiwohnen
    1637 Fellner-Kretschmayr II 490
  • herr K. ... ziertt gar wol die rathssession, weil er zu Tibingen hat gstudiert
    vor 1653 Fizion,Reutlingen 86
  • der burgermaister solle hinführo ... die rathssessiones wenigst wochentlich zwei mahl ... halten
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 469
  • nachdem diese stadt durch den leidigen krieg totaliter ruinirt worden und nun durch die gnade gottes der friede wiederumb erfolgt, alss hat man an heuth wiederumb angefangen, ordentliche rathssessiones zu halten
    1698 Braun,GerichtsVerfHeidelb. 8
  • man wolle ... bey kuͤnfftiger raths-session davon ... referiren
    1705 Moser,StaatsR. 28 S. 415
  • erscheint in gewöhnlicher rats-session ... herr B.A. administrator hiesiger stadt
    1715 Sachsen-Anhalt/Schnee,Hoffinanz V 91
  • die ablesung deren in selber rathssession gemachten conclusorum
    1719 Fellner-Kretschmayr III 311
  • man wolle ... dieselbe [hochfuͤrstl. eminenz] nahmens des saͤmtlichen craͤyß-convents gebuͤhrender massen complimentiren, und sodann bey kuͤnfftiger raths-session davon hinwiederum referiren
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1096
  • daß ... die herren departements-räthe wenigstens einer raths-session beizuwohnen haben
    1751 ActaBoruss.BehO. IX 120
  • daß bey uns nicht die gelehrten herren nach dem doctorat- oder licentiat-rang, wie in anderen reichs-staͤdten, ausserhalb den raths-seßionen sich folgen, sondern eben so, wie bey diesen, die ancienneté ... die ordnung bestimme
    1770 HambGSamml. VIII 818
  • seine churfuͤrstliche durchlaucht wohnen den geheimen rathssessionibus in hoͤchster person selbst bey
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 354
  • die pflicht des ober-buͤrger-meisters qua præsidis dieses departements ist ... den raths-seßionen beyzuwohnen
    1773 NCCPruss. V 2 Sp. 806
  • ein von seinem posten abgeruffener comitial-gesandter pfleget forderist bey der lezteren rats-session, deren er beywohnet, uͤberhaupt abschid zu nehmen
    1774 Moser,Reichstage I 246
  • der herr landshauptmann ... hat ... in rathssessionen die umfrage vorzunehmen
    1780 SteirEinl. 171
  • der fuͤrst ... wohnte, wie immer, den geheimen raths-seßionen bei
    1785 PatrArch. 2 (1785) 232
  • die umwechselung [bei den Ratsämtern] muß allemal in der ersten rathssession jeden jahres ... geschehen
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 218
  • bei allen rathssessionen soll der stadtschreiber gegenwaͤrtig sein, und das protocoll schreiben
    1788 Thomas,FuldPrR. I 161
  • die zu den rathssessionen bestimmten stunden muͤssen von kammerrichter, praͤsidenten und assessoren genau eingehalten werden
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 190
  • die eroͤfnung und einsicht dieses protokolls [der gutachten] ist ausser den rathssessionen bei harter strafe verboten
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat II 40
  • [Wahlkapitulation:] wollen wir verfuͤgen, daß in unserm reichshofrath auf der ritterbank zwischen denen vom ritterstande, welche zu schild und helm, ritter- und stiftmaͤßig gebohren, und den grafen und herrn, so in den reichskollegien keine session oder stimme haben, oder von solchen reichssession habenden haͤusern entsprossen und gebohren sind, in der rathssession dem alten herkommen gemaͤß kein unterschied gehalten, sondern ein jeder nach ordnung der angetretenen rathsdienste ohne einigen von standes wegen suchenden vorzug verbleibe
    1792 Emminghaus,CJGerm. II 558
  • geistlicher rath ... versammelt sich im wilhelmischen collegium am mondtage und freytage zur geistl. raths-session 
    1802 PfalzbairHofKal. 87
II Termin einer Ratssitzung?
  • nach verrichtung disem gibt der richter sein ambt der herrschaft und der gmain auf, wirdt alsdan ein anderer sambt den ratssessionen und ämbtern erwöhlt
    1621 OÖsterr./ÖW. XIII 54
III Ratsgremium, das zu einer Sitzung zusammenkommt
  • andern ... in die raths-session aufgenommenen reichs-fuͤrsten
    1696 Moser,Hofr. I Beil. 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):