Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratssitzung

Ratssitzung

, f.

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Versammlung, Beratung eines Ratsgremiums
bdv.: Ratsgang (I)
  • die rathsizung[en] des gerichts sollen zu gelegener stunt vormittags nach beschaffenheit beschechen
    Ende 17. Jh. NÖsterr./ÖW. VIII 760
  • in offener ratssitzung 
    1716 Sachsen/Schnee,Hoffinanz II 193
  • wenn eine außerordentliche untersuchung ... uͤber die stadtrechnung angestellt wird, so ist der rechnungsfuͤhrer ... nicht eher von den rathssizungen auszuschließen, bis die untersuchung geendigt ist
    1785 Fischer,KamPolR. I 628
  • alle 14 tage sollen mittwochs ... rathssitzungen gehalten werden
    1788 Thomas,FuldPrR. I 161
  • daß wir die vorschläge ... in unsern abgesonderten großen rathssitzungen reiflich geprüft ... haben
    1817 HdbSchweizStaatsR. 28
  • die appellationen in civilsachen ... wurden in den rathssitzungen abgethan
    1823 ZLübG. 40 (1960) 80
unter Ausschluss der Schreibform(en):