Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsstelle

Ratsstelle

, f.

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Amt, Sitz, Aufgabe in einem Rat (V), oder Amtsstelle als Rat (VI) 
  • wofern sie ... unseres gnedigsten herren befellich gemees synceros catholicos zu der rhattsstelle erwöhlen werden
    1595 Dorider,Recklinghausen 63 Anm.
  • solle J. H. ... und G.M. irer bishero getragnen rathsstellen bemüessigt ... werden
    1597 ArchÖG. 96 (1907) 134
  • verner ... haben wir ... das marckhrichter ambt wie auch die rathsstellen von inen aufgehebt
    1599 SteirGBl. 4 (1883) 33
  • ein jeder deß alten und jungen rhats alhie der auß unvermöglichkeit und presten deß leibs seiner rhatsstell nicht mehr nachkommen ... kan soll seinen zwölfer undt rhats eydt wider abschwören
    1618 GengenbachStB. 80
  • daß die noch vacanten ratsstellen bei nächstem ratsämter-wahltag nach ausweisung der alten ordnung wieder völlig ersetzet werden sollen
    1618 FriedbergGBl. 6 (1923) 63b
  • [Verordnung, dass man die Reformierten] aus ratsstellen, zünften und hauptmannschaften nit ausschließe
    1632 JbWestfKG. 15 (1913) 69
  • sind hierzu [consistorium] verordnet 2 consiliarii, so ohne das bei der regierung die raths stelle haben
    1635 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 325
  • wann der richter einen rathsfreund mit ordentlicher ansagung zum rath beruefen läst und selbiger auf beschehenes ansagen nit erscheint, solle derselbe erstlich durch vermahnung gewahrnt, andern umb ein reichsthaller gestraft, drittens aber ihme die raths stöll aufkindet werden
    1643 OÖsterr./ÖW. XII 98
  • wollen sr. churfl. durchl. ... dieienige einheimische zu den prælaturen, geistlichen beneficien, digniteten, rahtsstellen ... vor andern frembden ... befordern
    1652 CCMarch. VI 1 Sp. 403
  • [dass die Mitglieder der Zwölferkommission] die rhatzstelle zugleich nicht bekleiden und zugleich mediatores zwischen dem rhat und richtleuten oder gemeinen burgerschaft sein können
    1656 HammStR. 93
  • nach beschehener richter wahl die trei eltisten im innern rath die aufkünd und abtretung ihrer rathstell zu thain schuldig und hierauf von den 3 eltisten des aussern raths der innere rath wiederumb besezt werden solte
    1667 OÖsterr./ÖW. XII 141
  • im fahl nun der alte marktrichter entlaßen und ein neüer resolvirt wüerdet, so soll der entlaßene die erste rathsstöll gleich nach dem neüen richter besüzen
    1699 OÖsterr./ÖW. XIV 120
  • welcher burger das ihm aufgetragen burgermeisteramt, rathsstell, ald ander beamtung anzunehmen sich weigeren würdet, der solle befindenden dingen nach gestraft werden
    1707 ÜberlingenStR. 645
  • die vacirende rathstellen aber werden der alt- und üblichen gewohnheit nach den innern und aussern rath zu ersetzen zu gelassen
    1708 OÖsterr./ÖW. XII 35
  • solle ohne unsers herrschaftlichen pflegers zu Parz vorwissen und einwilligung kein ratsfreund der rathstöll entsezet werden
    1710 OÖsterr./ÖW. XIV 112
  • wann einer der ober-appellations-raͤthe verstirbet, oder seine rahts-stelle resigniret, oder auch auf andere weise dieselbe vacant wird, soll sofort unser collegium an gehoͤrigen ort um eine anderweite benennung oder præsentation ansuchung tuhn
    1712 BrschwLO. II 10
  • befehlen wir ... was von denen burgermeister- gerichts- und raths-stellen gefallen ... zu unßerm geheimden raths-tax-amt [einzuschicken]
    1733 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 410 Anm.
  • die zweite und dritte rathsstelle [im justiz-collegium] soll mit catholicis aus Oberschlesien besetzet werden
    1743 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 628
  • der lands-fuͤrst vollziehet es [das hohe-gericht oder blut-bann] allhier durch verordnete raths-stellen und angesetzte beamte
    1752 Greneck 87
  • die notariats-stelle wird einer raths-stelle gleich geachtet
    1775 ArchSiebb.2 8 (1867) 93
  • freywillige entschuldigungsgruͤnde [um eine Vormundschaft nicht übernehmen zu müssen] ... verrechnete bedienungen und aemter, landesherrliche rathsstellen, im preußischen insbesondere die stellen der landraͤthe
    1785 Fischer,KamPolR. I 247
  • bey den rathsstellen ist manchmal erforderlich, daß man die doktorwuͤrde, oder das zunftrecht erlangt habe, oder aus einem rathsfaͤhigen geschlechte entsprossen sey
    1785 Fischer,KamPolR. I 634
  • mit den rathsstellen bei den kollegien und anderen ... aͤhnlichen wichtigen diensten, wuͤrde es etwa so gehalten
    1785 HessBeitr. I 533
  • die ... voruͤbung in dem kanzley- und amts-praxi ... [wie zu allen anderen Amtsstellen] auch zu denen kammeralamts- und rathsstellen erforderet [wird]
    1786 KurpfSamml. III 80f.
  • kann nur ... eine der andern noch in amtsgewalt befindlichen bischoͤflichen rathsstellen unserer lande durch provisorische delegation des jederzeitigen metropolitanats die fortfuͤhrung des kirchlichen regiments uͤbernehmen
    1807 SammlBadStBl. I 356
  • die unmittelbaren rathsstellen werden, sobald eine derselben erledigt ist, gleich auf den dreißigsten tag der gefallenen erledigung durch den betreffenden wahlbezirk ergänzt
    1814 HdbSchweizStaatsR. 248
  • die geburt giebt kein vorrecht und keinen positiven anspruch auf rathsstellen 
    1816 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1165
  • zur rathsstelle wird, außer dem allgemeinen erforderniß zu allen besoldeten stadtaͤmtern und diensten ... ein alter von 30 jahren erfordert, und darf man nicht in den diensten eines andern staats stehen
    1816 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1165
  • ob nach dem art. 46. der wiener congreßakte die rechte der frankfurter patriciergesellschaften auf eine gewisse und bestimmte anzahl rathsstellen als aufgehoben betrachtet werden müßten
    1816 ProtBundesversamml. I 206
  • um der gesammten buͤrgerschaft antheil an den rathswahlen zu verschaffen ... soll ..., wenn rathsstellen erledigt werden, der gesammte rath durch scrutinium, ganz frei und ohne beruͤcksichtigung der rathsbaͤnke, sechs wahlherren aus seiner mitte waͤhlen
    1816 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1165
  • der ratsstell fächig [wahlfähig] 
    oJ. SchweizId. I 724
unter Ausschluss der Schreibform(en):