Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsstimme

Ratsstimme

, f.


I Abstimmung eines Rats (V 2) 
  • dise 13 peschwärarticel sein von N. richter und rath durch einhöllige rathsstim für billich erkent
    1578 Kärnten/ÖW. VI 531
II Stimmrecht eines Rats (VI) 
  • [hat] ifg. ihme onlangsten ein ratsstimm und volkommene besoldung ertailt
    1607 WürtLTA.2 II 559
III Meinungsäußerung eines Rats (VI) 
  • obwol in massen fürkumbt bishero ain solcher brauch gewest, das ... erstlich die ratsfreund ... darnach erst die fierer befragt worden, ... wan sie alle ratsstimen gehört, als dan abgetröten, sich unterrödt, nochmals wider fürkomben und den schluss ires gefallens zu haben vermaint
    1596 Steiermark/ÖW. X 71
  • derselbe [burgermaister] solle auch in dem stattrath nach beschehenen vortrag der in berathschlagung kommenden sachen ... nach angehöhrten rathsstimmen hierüber das conclusum ... machen
    1690 OÖsterr./ÖW. XII 470