Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsstubentür
Artikel davor:
Ratstege
Ratsstelle
Ratstiege
Ratsstimme
Ratsstrafe
Ratstrafeeinbringer
Ratsstube
Ratstubenalmer
Ratstubenboden
Ratsstubengericht
Ratsstubentür
, f.
Eingangstür zur Ratsstube (I) als Straf- und Verkündigungsort
vgl.
Ratsgericht,
Rathaustür
- [bei Ehebruch:] ist es eine weibes-person, die beheyrathet ... soll sie vor der raht- oder ting-stubenthuͤr mit ruhten gestrichen werden1653 SammlLivlLR. II 242Faksimile - in Google Books
- womit ... das blutgricht durch den weibel vßert beiden rahtstubenthüren aufgerufft worden1719 SchweizZStrR. 11 (1898) 381
- daß ... beklagter ... bei offener ratsstubentür zu kniehender nachsprechender abbitt angehalten [werde]1757 Moser-Nef,SGallen V 282
- nach einer kleinen weile klopften solche [herren fünfer] vor der ratsstubentür und begehrten herkömmlichermaßen, magistratus möchte ihnen noch einen, mithin den fünften fünfer zugeben1764 Mack,RottwRomS. 32