Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsstunde
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Ratstüblein
Ratsstuhl
Ratsstuhlbruder
(Ratstuhlverwesung)
Ratsstunde
, f.
oft pluralisch gebraucht; Termin einer Ratssitzung oder dauerhaft festgelegter Zeitraum, in dem ein Gremium, etwa in Justizangelegenheiten, tätig ist
vgl.
Ratszeit
- es soll der cammerrichter daran sein, daß ein jeder beysitzer zu der rathsstundt ... in den rath sich zeytlich verfüege1555 RKGO.(Laufs) I 10 § 19
- es soll auch ein jeder beysitzer zu der rhatstundt im rhat sein und sich daran nichts anders dann ehafft verhindern lassen1555 RKGO.(Laufs) I 13 § 8
- wird ... von hauß zu hauß der ansagzettul getragen und den ständen oder gesandten also die rahtsstund angesagt1577 RTTraktat(Rauch) 59Faksimile (ca. 109 KB)
- was ... criminal justici und partien sachen seind ... sollen durch die darzu ... verordnete anwesende rehte ... auf gewohnlichen rahtstunden ... tractirt ... werden1592 Sallmann,VerwJülich 58
- soll der secretarien einer ... zu der rathsstunde zeitlich im rathe sein und waß von jhnen einhellig geschlossen fleißig auff schreiben2. Hälfte 16. Jh. Kamptz,MecklStPrR. V 364Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- weil sich aber ein ers. gemein zu einem ers. rath versehen haben, sie werden ... die ordentlich rathsstunden ausswarten1607 MHungJurHist. V 2 S. 107
- denenselben [churfuͤrstl. hofgerichts-advocaten] ... anbefohlen wird, bey denen commissionen jedesmal um die auf 9 uhr fruhe festgesetzte rathsstunde beym churfuͤrstl. hofrathe ... zu erscheinen1786 KurpfSamml. III 83Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die plenarversammlungen muͤssen ausser den ordentlichen rathsstunden gehalten werden, um die justitzsachen nicht zu verzoͤgern1791 Malblank,Kanzleiverf. I 299Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
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