Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratstag
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, m.
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Tag, Termin, an dem ein Rat (V) zu Beratungen, Abstimmungen, Schiedssprüchen usw. zusammentritt; meton. auch die Veranstaltung und die Institution
- oick opten mercktdagen ... den hoeghsten merckt vanden koep des koirns opten raetzdagh inden raet tkennen te geuenum 1415? NijmegenStR. 86Faksimile (ca. 175 KB)
- daz ... vier erber, getrew mann zu vierern von der gemain ... sullen erwelt und darnach des nagsten rattags in den rat bracht werden1432 WienRQ. 212
- dat gi denne deme rade eynen anderen willen bringen in juwe stede, dat doch scheyn schal des anderen radesdages na twolfften1460/80 HildeshUB. VII 613Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- am nechsten geleinten rattag ... sollen in [Gesellen] die maister [der Zunft] fur uns in unsern ratte bringen und bitten, daz wir in zu einem mitwonner aufnemen1481 JbKunsthistKaiserh. 4 (1886) p. 29
- wanne dat bret gelesen is, so en sall men gheyne saichen updoin, dat register der bevolen saichen van den vergangen nyesten raitzdage en sy yrst gehort1483 Köln/Pitz,Schriftwesen 135
- so manigen ratztag ein furspreche in einer sache redet, so manigmal drige pfennige sollent im und den ratzbotten von der partige gegeben werden1498 SchlettstStR. 573Faksimile (ca. 65 KB)
- es sollen auch die gwondlichen rattage sein, all wochen am erchtag, phinztag vnd sambstag1524 SalzbStPolO. 22
- die fürsprecher ... sollen ... vorderen ...von einem heimischen von jedem termin und rhatstag, so er zu handlen hat, sechs pfennig1555/56 SchlettstStR. 574Faksimile (ca. 70 KB)
- were, das yemands lieb oder leid zufiele mitt yemanden, der ime oder seiner hausfrauwen oder khindern zum dritten grad oder neher were, der soll denselben rhatstag auch gefreyt sein1561 SchlettstStR. 840Faksimile (ca. 74 KB)
- [Übschr.:] bůssen an kilchwinen, landsgemeinden, gerichtstagen und ratstagen1564 GasterLsch. 59Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- van keuren ende breucken, ende oock van der stadts accijsen, staen te raet-dage ende niet ten genechte1570 CoutAnvers V 424Volltext - digitalisiert im Rahmen von "Recht uit de Lage Landen"
- gleichmässiger gestalt wird es allmahlen zu anfang deß rahtstags gehalten, das Mayntz allemahl proponirt, was vonnöhten anzufahen1577 RTTraktat(Rauch) 61Faksimile (ca. 107 KB)
- am montag geschicht wegen des rahtstags in der stad keine predigt1579 Rautenstrauch,Luther 168
- war ein sonderlicher raitztag umb eins bruamtz willn1581 BuchWeinsberg III 92Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
- wan in denen gewöhnlichen rathstägen in verhör der fürkommenter parthaien, im schriftlichen oder mündlichen fürbringen urtl oder abschiet geschopft werden1590 NÖsterr./ÖW. VIII 458Faksimile (ca. 49 KB)
- dass ein jeder der räten solle an ratstagen umb 7 uren uff dem rathus erschynen, und wellicher sümig were, also dass er by dem ersten ratschlag nit were ... der sol ... gestraft werden1594 SchweizId. IX 242Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- wie dann obbestimbte drei ratstäge nicht dahin gemeinet, daß unsere kirchenrät daran so gnau gebunden, daß auch außerhalb derselben sie nicht zu rat gehen dörften1598 Oberpfalz/Sehling,EvKO. XIII 347Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wann solches [kauf] aber geschehen, soll der verkaͤufer dem kaͤufer den nechstfolgenden rathstage sein erbe mit handgebung ... auflassen1599 LauenburgStR. 328Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- waß auch von commissari berichten in vnser canzley eingebracht, soll alle wege in solchen rathstagen verlesen ... werden2. Hälfte 16. Jh. Kamptz,MecklStPrR. V 359Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [wird] erkennt durch einen ersamen rat in gehaimem rath und nit in offnem rechten ain gantzötl zu beschliessen und zunegst darnach folgendem rechten fur gericht zebringen volgend zu einem gelegnen rattag16. Jh. StraubingStR. 333Faksimile (ca. 192 KB)
- stattanwaldt ... dessen officium ist, dass er allen rathstägen beywohne1600 ArchÖG. 96 (1907) 180
- das hinfüro alle raaths tag, so raath sein will, der stattknecht vmb halber siben vhren mein herrn solle vff das raathaus manen1608 KaiserstuhlStR. 147Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- denen rathsfreinten wirdet hiemit ernstlich injungiert, das sie denen angekinten rathstägen embsigen beiwohnen1608/51 Kärnten/ÖW. VI 456Faksimile (ca. 50 KB)
- was ein gemeyne geltschuld bethreffen thuot ... sol dieselbig noch gemeyner form mit den vier grichten inzogen werden ... nochgends vor raath verclagt vnd an dem andern rathstag in thurn erkent werden1612 BremgartenStR. 134Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- wann sy nüt mit einanderen zue fätzen und zankhen habint, so vexirind sy sonsten einanderen, trybint gar grobe zotten, schandtliche wüeste reden ... diß geschehe vast alle rathstag1640 SchweizId. XII 991Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- nicht gleich uͤber ein jedes incidens auf den andern raths-tag bedenck-zeit zu nehmen1669 RAbsch. IV 64Faksimile (ca. 97 KB)
- die rathtäg sollen gemeiniglich vormitag gehalten und waß wichtige sachen seind, sollen der ganzen burgerschaft vorgetragen werden1679 OÖsterr./ÖW. XII 25
- es soll der bergmeister ... rathspersonen, auff die raths- und gerichtstäge zu erfordern verschonen1698 Span,Bergsp. 32Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- das ihrer 8 sind in thurm gelegt worden, diese waren von den alten knappen und büxenmeister und lagen zween rathstäg in dem thurn17. Jh. WürtVjh. 4 (1881) 43
- ubrigens sprache man zwar wegen der anzulegenden trauer bey allen raths-taͤgen ... doch wollten sie vorhero noch naͤhere befehle daruͤber von hof erwarten1705 Moser,StaatsR. VII 21Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das präsidium und das recht, den parteyen urtheil und bescheid zu ertheilen, solle von einem rathstag an den anderen ... zwischen beyden religionen umbgehen1708 SchweizId. XII 991Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- an denen ordinari rathstägen, alß ery- und freytag1713 Strobl,Obersthofm. 147
- seynd des jahrs vier rhatstäg gehalten und dabey gerichtliche handlungen vorgenohmen worden1737 PfälzW. II 572
- ehe noch die raths-taͤge wieder ihren anfang genommen haben, hat sich der herzoglich-wuͤrtenbergische regierungs-rath von Pfeil hier eingefunden, um wegen der strittigkeiten mit den ritterschafftlichen corporibus ein regulativum imperii zu negotiiren1750 Moser,Reichstage I 416Faksimile - in Google Books
- im fall, außer diesen raths-tagen, einige sachen vorkommen, so keinen aufschub bis zu den ordentlichen raths-tagen leiden1755 HistBeitrPreuß. II 458Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß sie [comitial-gesandschafften] an jeglichem rathstage zwey stunden vor der ordentlichen rathszeit sich ... versammlen wollten1772 Moser,JustizVerf. II 772Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn aber außerordentliche pressante gemeinheitsangelegenheiten vorfallen, so stehet ihnen auch frei, an denen gewöhnlichen rathstagen zu rathhause zu erscheinen1778 HammStR. 69Faksimile (ca. 67 KB)
- will der klager den gefangenen über die tag nach des markts rechten ihnen ligen lassen, so ist in der richter den gefangen nicht länger schuldig zu halten den auf den nächsten rathtag18. Jh. NÖsterr./ÖW. VII 596Faksimile (ca. 41 KB)
- das appellationsgericht, welches fuͤr 2 kreise besteht, theilt sich alle rathstage in senate1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 106Faksimile - in Google Books
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