Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratstubenboden

Ratstubenboden

, m.

Fußboden einer Ratsstube (I) 
  • H.R. ist wegen schändlichen reden, dass die ehr gottess dardurch höchtess verletzt worden, erkhennt, dass er den rathstubenboden küssen ... müsse
    1664 Rickenbacher,StrRSchwyz 87 Anm. 2