Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratstubeverwandte

Ratstubeverwandte

, m.

Beschäftigter in einer Ratsstube (II) 
  • in unser[n] eigenen sachen aber sollen alle secretarien, cantzley[-] und rhatstubevorwanten nemini [!] excepto schuldig und verhafftet sein, nach anordnung und befelich unsers cantzlers die schreiben und copeien zu thage und nacht zu fertigen
    1575 Pommern/Kern,HofO. I 113