Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratstüblein

Ratstüblein

, n.


I Amtsraum einer fürstlichen Behörde
  • [das Konzept eines Landtagsschreibens wird] durch ein allgemeine umbfrage approbirt, hernach gleich mundirt und nachmittags herrn cammersecretario zue hoff vorm ratstüblin eingehändigt
    1618 WürtLTA.2 III 582
II Arrestlokal im Rathaus
  • nach außgießung schlimer wort so solle der würth oder gast, nach dem er ist, aintweder mit dem rathstübel, gemainen dienerhauß oder kotter ... abgestrafft werden
    um 1660 NÖsterr./ÖW. VIII 121
unter Ausschluss der Schreibform(en):