Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ratsuchen

ratsuchen

, v.

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Rechtsbelehrung einholen
  • mugen sie in solchen fellen ... on weiter ratsuchen vnd erkentnus gegen gemeltem gefangen peinlich frage ... gebrauchen
    1507 BambHGO. Art. 13
  • sol sich der schreyber selbst auch dermassen vnderschreyben, das er soͤlchs alles gehoͤrt vnd geschriben habe, damit auff soͤliche foͤrmliche, gruͤndig beschreybung statlich vnd sicherlich geurteylt, oder, wo es not thun wurde, darauss nach aller notdurfft geratsucht werden moͤge
    1507 BambHGO. Art. 216