Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsveränderung

Ratsveränderung

, f.

wie Ratverneuerung 
vgl. Ratswahl
  • wegen praedentürter vngewöhnlichen jährlichen rathsveränderung vnd heraußnehmung sechs rathsfreundt
    1664 Radkersburg 51
  • weilen herr J. A. v. D., schlesewicker, bey der rahtsverändrung nicht praesent, sondern eben zu D. gewesen, so ist demnach von demselben an heutigem dato für ablegung der rentmeister-rechnung der rathsaid abgenommen
    1700 Deus,HerrenSoest 225
unter Ausschluss der Schreibform(en):