Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsverlaß
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Ratsunterweisung
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Ratsveränderung
Ratsverehrpfennig
Ratsverehrung
Ratsverfassung
Ratsverhör
Ratsverlaß
, m.
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wie Ratbeschluß
- rathsverlaß. die getroffene vergleichung mit den hiesigen meister singern soll man von rathswegen ratificiren1624 ZDKulturg. 4 (1859) 384Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ausser den rathsbedenken und rathsverlässen1700 Lahner,Samml. 13Faksimile - in Google Books
- der rathsschluß ... der schluß, beschluß, oder feierliche, förmlich entworfene entschluß eines raths-collegii oder eines stadtrathes, senatus consultum, an einigen orthen der rathsverlaß1798 Adelung2 III 959Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die oben angefuͤhrten meßfiranten in spaͤtern zeiten wirklich in unserer hauptkirche feil hatten, erhellt aus einem rathsverlaß1799 Beyschlag,BeitrNördl. III 52