Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsversammlung
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Ratsunterweisung
Ratsurteil
Ratsveränderung
Ratsverehrpfennig
Ratsverehrung
Ratsverfassung
Ratsverhör
Ratsverlaß
Ratsverneuerung
Ratsverordnete
Ratsversammlung
, f.
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Zusammenkunft von institutionalisierten Personengruppen zur Beratung und Entscheidung, meist im Bereich der städtischen Verwaltung, aber zB. auch auf Reichsebene (Kurfürsten) oder in der Verwaltung kirchlicher Organisationen
vgl.
Ratssitzung
zu
Rat (V)
- derhalven sie sick ... under malckander nahfolgender schrahe ... vereiniget unnd uns in rathsversamblung praesentiret mitt ... bidden ehnen desülvige ... tho confirmeren1541 Stieda-Mettig 515Faksimile (ca. 40 KB)
- ordnung und bescheidenheitt in rathßversamlung zuhaltennFrankenhausenStat.(1558) 213
- capitel heist auch die rahts versamlung der geistlichen, chorherrn vnd andrer stifftleut1571 Roth 294Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- es hat e.e. rat in ihrer volkömligen ratsversamlung lesen hören, was auf publicirten gemeinen bescheit einem ehrwurdigen ministerio ... zugestellet1588 Lübeck/Sehling,EvKO. V 374Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß taͤglich allerhand ... gebrech und klagen ... fuͤrfallen, welche nicht jederzeit zu den gewoͤhnlichen rahtsversammelungen verschoben ... werden moͤgen1592 MünsterPolO.(Schlüter) 120
- welches missiv in gemeiner raths-versammlung verlesen worden1607 Moser,StaatsR. 32 S. 228Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- inmassen ... diejenige, so derzeit eines eissern raths nammen bekommen, hierzue fürgenommen und zu den ordentlichen rathsversamblungen und summarischen verhörshandlungen vor disen nicht gezogen worden1610 Innviertel/ÖW. XV 90
- es sollen sich die secretarii ... alle tage, auch, wann gleich kein gericht oder raths-versammlung gehalten wird, auff der cantzley finden lassen1639 LübKanzlO. 57
- wann ihme [Pedell] ein raths- oder consistoriiversamblung anzuzeigen anbefohlen wird, daßelbe bey zeiten denen professoribus und syndico ein tag zuvor ... verkünden1672 HeidelbUnivStat. 272Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [Schlussformel:] geben in unser großen rahts versamblung1696 BernStR. VII 1 S. 125Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- bei den ... ordinairen rathsversammlungen, als welche auch in jeder stadt in der woche zweimal an gewissen tagen naͤchst diesen unnachbleiblich ohne entgeld zu halten1698 SystSammlSchleswH. II 1 S. 299Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- da nicht die weinkeller, sondern die rathhaͤuser zu den raths-versammlungen erbauet1728 CCHolsat. I 91Faksimile - in Google Books
- da jemand eine apparte rhatsversamblung begehret, ist für die session dem oberschultheyßen fünffzehen albus für jedes rhatsglied [zu zahlen]1737 PfälzW. II 573
- bey der ... raths-versammlung in dem churfuͤrstlichen collegio1742 Moser,Reichstage I 72Faksimile - in Google Books
- es ist eine grosse unordnung gewesen, daß in allen raths-versammlungen ohne unterscheid policey- und justiz-sachen verhandelt ... worden1749 NCCPruss. III 1252Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- der stadt-syndicus ... concurriret bey dem justiz-wesen und siehet mit dahin, daß wahre promte und unpartheyische justiz ... administriret werde, es muß dahero derselbe allen raths-versammlungen ... beywohnen1755 HistBeitrPreuß. II 480Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die raths-versammlungen geschehen in curia auf der raths-stube1771 HannovGBl. 8 (1905) 50
- binnen 10 tagen berufung an die rathsversammlung einzulegen1775 Wuttke,Städteb. 138Faksimile - in Google Books
- eine außerordentliche rathsversammlung1778 HammStR. 69Faksimile (ca. 67 KB)
- angehende geschaͤftsmaͤnner, welche blos zur vorbereitung und uebung in den rathsversammlungen zugelassen und gebraucht werden, heißen auditoren, auscultanten, referendarien1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 97Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- ein stadt- oder gerichtsschultheißenamt besteht ferner nicht in den rathsversammlungen1816 Frankfurt am Main/Pölitz,Verf. I 2 S. 1165Faksimile - in Google Books