Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsverschreibung

Ratsverschreibung

, f.

Beschluss, Verordnung eines Ratsgremiums
  • so hette doch dieselbe [mundtlein muetter] zue recht eine sonderliche freiheit ..., alß nemblichen das senatus consultum velleianum, deme sie in vnd durch die aufgerichte rathes-verschreibung nit renuncijret hette
    1570 SchweidnitzRdm. 362
  • daß es in ansehung des rentsitzes bis zu anderem vergleich oder entscheid bei der rats-verschreibung de anno 1483 gelassen werden solle
    1618 FriedbergGBl. 6 (1923) 63
  • dieser [donatores] ... ist schon ... gedacht worden, werden auch im letzten theile unter denen archivischen beylagen und daselbst inserirten raths-verschreibungen hieruͤber noch klaͤrer vorkommen
    1721 Knauth,Altenzella III 174