Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratswaagemeister

Ratswaagemeister

, m.

städtischer Waagemeister bei einer Ratwaage 
vgl. Ratsbeamte
  • mitt hn. Caspar Schlevogts bürgers vnndt rhatswag meisters alhier leiblichen tochter
    1608 Müsel,Stolle 48
  • daß bey einfuͤhrung der wolle die thor-schreiber daruͤber jedesmahl zettel ertheilen, und diese von denen raths-waagemeistern ... unterschrieben ... werde[n]
    1719 CCMarch. V 2 Sp. 321
  • soll der woll-beschauer ... wenn ... wolle zur stadt kommt, und solches ihm von dem rathswaagemeister avertiret wird, sich sofort nach der rathswaage ... verfuͤgen
    1787 NCCPruss. VIII 1467