Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratswahlaufnehmung

Ratswahlaufnehmung

, f.

Abnahme des Ratseides nach der Ratwahl 
  • das bei der jährlichen rathswahlaufnembung der raths- und burgerlichen pflicht, ersezung der ämbter, bestellung der gerichts- und stattdiener ... starke misspreich eingerissen
    1610 München/ÖW. XV 84
unter Ausschluss der Schreibform(en):