Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratswahlbrief

Ratswahlbrief

, m.

Urkunde über das Ergebnis einer Ratwahl 
  • sollen [die] jährlichen rechnungen ... mit dem richter- und rathswahlbrief zu der herrschaft P. oberbeamten ... handen gelegt ... werden
    1699 OÖsterr./ÖW. XIV 123