Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratswandlung

Ratswandlung

, f.

turnusmäßige Ablösung von Ratsherren (I) 
vgl. Ratswahl
  • [dass] dann ... unsere gemeine buͤrgerschafft uff ihr hiebevor beschehenes ersuchen juͤngst ... in dero gehaltenen radtswandelung guͤnstiglich vertrostet daß solchenen unheil ... abgehulffen werden soll
    1589 Hameln/Pufendorf II app. 281
  • [der Hofkantor erhält 6 fl 16 g] als er bei der rathswandlung ein ,carmen gratul' überreicht
    1691 ZThür.2 30 (1933) 108