Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): ratswegen

ratswegen

, adv.

von ratswegen auf Veranlassung, Anordnung eines Rates (V 2), von Seiten eines Rates (V 2) 
  • so offt sy [radtgeben, beysitzer vnnd vrtailer] von der oberkait gerichts oder ratzwegen ermant ... werdenn
    Layensp. 1509 C 6v
  • ein rathsfreundt ... neben den andern von rathswegen abgeordneten
    1605 Clauss u.Kube,FreierBerg 99
  • zur mahlzeith eine abordnung zu thun undt darbey von rathswegen 32 rathskandel mit wein zu praesentieren
    1666 Brod,WürzbFischer. 48
  • solche contracte von raths wegen zu bestaͤtigen
    1758 v.Justi,Staatsw. I 273
unter Ausschluss der Schreibform(en):