Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Ratsweib

Ratsweib

, n.

Ehefrau eines Ratsmitglieds
  • daß verschiedene allhiesige raths- burgers- und beisitzers-weiber und töchter sich ... hoffärtig in kleidung herauslassen
    1681 Hessen/ZDKulturg. 4 (1859) 599